Erstellt am 08.06.2005 um 15:40 Uhr von Konrad
Bitte präziser schreiben, wenn es sich um eine
BR Schulung nach § 37.6 BetrVG handelt, geht
der Inhalt dieser Schulung die GL
nichts an. KEIN Bericht, Basta.
Erstellt am 11.06.2005 um 08:11 Uhr von Markus
Die Schulungen die wir machen sind alle nach §37 usw es sind auch oft kostenfreie Schulungen die zb die IGM anbietet. Kann er uns eigentlich verbieten das wir dort hingehen ? Oder MUSS er einen von uns gehen lassen ? Und für diese Schulungen verlangt er einen Bericht und ich bin der Meinung das wir keinen Bericht schreiben müssen sondern ihn nur Informieren warum wir dorthin gehen möchten.
Erstellt am 11.06.2005 um 17:08 Uhr von Rollie
Kann er uns eigentlich verbieten das wir dort hingehen ?
>> Wenn ihr eine ordentliche Beschlußfassung macht, kann er meiner Meinung nach nur über die Einigungsstelle dagegen angehen.
Und für diese Schulungen verlangt er einen Bericht und ich bin der Meinung das wir keinen Bericht schreiben müssen sondern ihn nur Informieren warum wir dorthin gehen möchten.
>> Der Besuch von Schulungen nach § 37 stellen keine Arbeitspflichten dar, sondern die Wahrnehmung von Betriebsratsarbeit. Wenn der AG einen Bericht verlangt, greift er meiner Meinung nach in die Autonomie des Betriebsrats ein, was ich für unzulässig halte.
>> Wenn er was zu den Lehrinhalten wissen will, würde ich ihm bestenfalls eine Kopie der Anmeldung machen, da sieht er, welche Schulungsinhalte der Kurs hat.