Erstellt am 06.06.2005 um 22:53 Uhr von Rollie
Kommt darauf an, ob es dem Ausbildungszweck dient.
Erstellt am 07.06.2005 um 09:54 Uhr von nina
hallo,
ich würde das so sehen:
Der Azubi kommt mal raus aus seinem Trott, darauf zu achten wäre meines Erachtens nur, dass nicht verlangt wird, dass er mit seinem eigenen Auto fährt, ohne vorher die Haftung zu regeln. Bei uns wurde es lange Zeit auch als selbstverständlich angesehen, dass ma ihre eigenen Autos für solche Fahrten zur Verfügung stellen. Wenn ein Unfall passiert, bleibt der Ma auf dem Schaden und der Erhöhung der Versicherung sitzen.
Darauf sollte geachtet werden.
grüße
nina