Nach der Wahl - wie Bekantgabe und Vorstellung des BR- Vorsitzenden
1-Muss der Betriebsratsvorsitzende extra bekannt gegeben werden oder reicht das Wahlergebnis unter den BR-Mitgliedern? 2- Muss der Vorsitzende sich persöhnlich bei jedem einzelnen vorstellen,bei einem Betrieb von 130 MA?
Community-Antworten (1)
04.06.2005 um 00:30 Uhr
Die Belegschaft wählt den Betriebsrat, nicht einen BR-Vorsitzenden. Das tut der neu gewählte BR in seiner ersten Sitzung (§ 26 BetrVG). Es ist die Aufgabe des neu gewählten BR zu entscheiden, wer BR-Vorsitzender wird und wie man ihn der Belegschaft vorstellt. Ich könnte mir allerdings gut vorstellen, daß der neu gewählte BR-Vorsitzende durch den ganzen Betrieb geht und sich den Mitarbeitern/innen in seiner neuen Funktion vorstellt. Das wäre auch eine gute Werbung für die BR-Arbeit in der Zukunft.
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