Meine Frage darf ein ernannter Betiebsleiter weiterhin stellvertretender Bertiebsratsvorstizender sein?
Erstellt am 27.05.2005 um 13:36 Uhr von Rollie Das mag davon abhängen, ob er dadurch "leitender" Angestellter ist, wie es das BetrVG. definiert.