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Angestellte eines Bundesverbands: Recht auf Betriebsrat?

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Luna
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

mich interessiert, ob Mitarbeiter, die in der Geschaeftsstelle eines Bundesverbands (e.V.) in einem angestellten Verhaeltnis beschaeftigt sind, ein Recht auf einen Betriebsrat haben? Der Geschaeftsfuehrer weigert sich einem Betriebsrat zuzustimmen. Mindestanzahl von Wahlberechtigten ist gegeben.

Vielen Dank fuer eine Antwort.

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

19.05.2005 um 09:24 Uhr

Wieso muss der AG zustimmen? das ist mir ja ganz neu! Ihr solltet mit eurer zuständigen Gewerkschaft, ich nehme mal an dies ist verdi, Kontakt aufnehmen und die sollen einen Wahlvorstand einberufen. Wenn dann der AG sich weigert die entsprechenden Unterlagen rauszurücken, ist das Behinderung der BR- Wahl und er kann vom Arbeitsgericht dazu verdonnert werden euch zu unterstützen.

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Luna

19.05.2005 um 19:54 Uhr

Hallo Frank,

danke fuer deine Antwort. Mit zustimmen habe ich mich wohl falsch ausgedrueckt. Bin nicht so bewandert in dem Thema. Ich meinte, er will keinen Betriebsrat und macht das auch sehr deutlich klar. Warum kann man sich schon denken. Meine Frage zielte vielmehr darauf ab, ob die Angestellten einer Institution mit dem Rechtsstatus e.V ein Recht auf einen Betriebsrat haben. Solange man dem Chef die noetigen Gesetze unter die Nase halten kann, steht man ja auf der sicheren Seite.

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