Erstellt am 10.05.2005 um 12:06 Uhr von Rollie
Die Versetzung setzt die Mitteilung an und Mitbestimmung des Betriebsrats voraus.
Erstellt am 10.05.2005 um 12:54 Uhr von Werner
Das ist ja jetzt auch geschehen Anhörungsbögen nach §99 sind bie dem BR eingegangen, aber eben mit dieser Vorgeschichte.
Erstellt am 11.05.2005 um 20:15 Uhr von Bomber
Der Kollege nahm die Änderungskündigung unter Vorbehalt an, der Betriebsrat hat der Anderunskündigung (so entnehme ich es deinem Beitrag) zugestimmt.
Wenn der Kollege unter Vorbehalt angenommen hat, dann hatte er doch die Frist von 3 Wochen einzuhalten in dem er seine Vorbehaltliche Änderungskündigung auf Rechtsunwirksamkeit überprüfen lassen konnte. Hat er das gemacht ?