Umbesetzung & Umgruppierung
Hallo
wie muß man sich als BR verhalten, wenn ein MA vor einem Jahr einer Versetzung und einer Umgruppierung unter Vorbehalt zugestimmt hat, diese aber "jetzt" erst umgesetzt werden soll?
Community-Antworten (3)
10.05.2005 um 14:06 Uhr
Die Versetzung setzt die Mitteilung an und Mitbestimmung des Betriebsrats voraus.
10.05.2005 um 14:54 Uhr
Das ist ja jetzt auch geschehen Anhörungsbögen nach §99 sind bie dem BR eingegangen, aber eben mit dieser Vorgeschichte.
11.05.2005 um 22:15 Uhr
Der Kollege nahm die Änderungskündigung unter Vorbehalt an, der Betriebsrat hat der Anderunskündigung (so entnehme ich es deinem Beitrag) zugestimmt. Wenn der Kollege unter Vorbehalt angenommen hat, dann hatte er doch die Frist von 3 Wochen einzuhalten in dem er seine Vorbehaltliche Änderungskündigung auf Rechtsunwirksamkeit überprüfen lassen konnte. Hat er das gemacht ?
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