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Umbesetzung & Umgruppierung

W
Werner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo
wie muß man sich als BR verhalten, wenn ein MA vor einem Jahr einer Versetzung und einer Umgruppierung unter Vorbehalt zugestimmt hat, diese aber "jetzt" erst umgesetzt werden soll?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

10.05.2005 um 14:06 Uhr

Die Versetzung setzt die Mitteilung an und Mitbestimmung des Betriebsrats voraus.

W
Werner

10.05.2005 um 14:54 Uhr

Das ist ja jetzt auch geschehen Anhörungsbögen nach §99 sind bie dem BR eingegangen, aber eben mit dieser Vorgeschichte.

B
Bomber

11.05.2005 um 22:15 Uhr

Der Kollege nahm die Änderungskündigung unter Vorbehalt an, der Betriebsrat hat der Anderunskündigung (so entnehme ich es deinem Beitrag) zugestimmt. Wenn der Kollege unter Vorbehalt angenommen hat, dann hatte er doch die Frist von 3 Wochen einzuhalten in dem er seine Vorbehaltliche Änderungskündigung auf Rechtsunwirksamkeit überprüfen lassen konnte. Hat er das gemacht ?

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