Mobbing gegen den Betriebsratsvorsitzenden
was kann man gegen Mobbing seitens der Geschäftsleitung gegen den BRV unternehmen, wie sind die Rechte
Community-Antworten (3)
28.04.2005 um 10:48 Uhr
Hallo, wenn denn wirklich Mobbing nachweislich vorliegt, greift doch wohl §119 BetrVG und zwar mit Hilfe einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei.
bernd
29.04.2005 um 11:31 Uhr
Lt. LAG Schleswig-Holstein (Az: 3 Sa 542/03) ist selbst das rüdeste Vorgehen des AG kein Mobbing, der BR-Vorsitzende muß viel mehr einstecken können als jeder normale AN. Die Chancen einen Mobbing-Prozess gegen den AG zu gewinnen stehen sehr schlecht.
29.09.2005 um 15:24 Uhr
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