Erstellt am 28.04.2005 um 06:30 Uhr von Frank B.
Wenn ihr ordentlich begründen könnt, das das Seminar für euch notwendig ist und es bereits Fälle von Mobbing und/oder sexueller Belästigung gab. Ihr müsstgegebenenfalls nachweisen, das das Seminar für eure Arbeit notwendig ist.
Erstellt am 28.04.2005 um 09:50 Uhr von bernd
Hallo,
wenn die GL genehmigt und zugestimmt hatte, dürfte im nachhinein durch den Personaler nichts mehr anders zu regeln sein.
Und, ein Mobbingseminar ist für die BR-Arbeit in jedem Fall wichtig, da ja Mobbing am besten präventiv zu bekämpfen ist.
Zur Not, Euer Anwalt wird sich freuen!
bernd
Erstellt am 28.04.2005 um 11:47 Uhr von Frank B.
@ bernd
genau diesen Fall hatten wir im Seminar Arbeitsrecht 1!
"Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 VI 1 BetrVG erforderlich sein. Für diesen Fall muß der Betriebsrat eine betriebliche Konfliktlage darlegen, aus der sich für ihn ein Handlungsbedarf zur Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt und zu deren Erledigung er das auf der Schulung vermittelte Wissen benötigt."
Leitsatz zum Urteil Gericht:BAG Datum:15.01.1997 Aktenzeichen:7 ABR 14/96
Erstellt am 28.04.2005 um 14:31 Uhr von bernd
Danke Frank!
Man lernt halt immer wieder dazu.
Dann wird sich der Anwalt ebend freuen und muß zusammen mit dem BR 'ne vernünftige Begründung bauen. Das müßte doch hinzubekommen sein, trägt doch die Sache selbst schon fast Züge von Mobbing gegen die betreffenden BR-Mitglieder.
bernd