Arbeitgeber will Teilnahme Betriebsratsseminar nicht zahlen
Hallo Kolleginnen und Kollegen!
Ich hab da mal ne Frage. 3 BR´s sind zu einem Seminar zum Thema Mobbing/sexuelle Belästigung gem. § 37,6 gefahren, dies war von der Geschäftsleitung genehmigt. Sprich der formale Weg wurde eingehalten. Nach Prüfung unseres Persoleiters heisst es nun, dass die ja gar nicht hätten fahren dürfen, schließlich läge hierfür kein Grund vor und mit Pech sollen die die Rechnung bezahlen. Ist das rechtens?
Danke im vorraus.
Community-Antworten (4)
28.04.2005 um 08:30 Uhr
Wenn ihr ordentlich begründen könnt, das das Seminar für euch notwendig ist und es bereits Fälle von Mobbing und/oder sexueller Belästigung gab. Ihr müsstgegebenenfalls nachweisen, das das Seminar für eure Arbeit notwendig ist.
28.04.2005 um 11:50 Uhr
Hallo,
wenn die GL genehmigt und zugestimmt hatte, dürfte im nachhinein durch den Personaler nichts mehr anders zu regeln sein.
Und, ein Mobbingseminar ist für die BR-Arbeit in jedem Fall wichtig, da ja Mobbing am besten präventiv zu bekämpfen ist.
Zur Not, Euer Anwalt wird sich freuen!
bernd
28.04.2005 um 13:47 Uhr
@ bernd genau diesen Fall hatten wir im Seminar Arbeitsrecht 1! "Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 VI 1 BetrVG erforderlich sein. Für diesen Fall muß der Betriebsrat eine betriebliche Konfliktlage darlegen, aus der sich für ihn ein Handlungsbedarf zur Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt und zu deren Erledigung er das auf der Schulung vermittelte Wissen benötigt." Leitsatz zum Urteil Gericht:BAG Datum:15.01.1997 Aktenzeichen:7 ABR 14/96
28.04.2005 um 16:31 Uhr
Danke Frank!
Man lernt halt immer wieder dazu.
Dann wird sich der Anwalt ebend freuen und muß zusammen mit dem BR 'ne vernünftige Begründung bauen. Das müßte doch hinzubekommen sein, trägt doch die Sache selbst schon fast Züge von Mobbing gegen die betreffenden BR-Mitglieder.
bernd
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