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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbesserungsvorschläge

N
noIdea
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG hat eineWebseite eingerichtet, auf der Mitarbeiter anonym Verbesserungsvorschläge einreichen können. Eine Vergütung dafür ist offenbar nicht geplant. Der BR war im Vorfeld nicht informiert.

Ich gehe davon aus, dass zumindest ein Informationsrecht des BR vorliegt. Zählt das auch ohne Vergütung zum Vorschlagswesen und bestehen daher noch weitere Beteiligungsrechte? Was meint ihr?

29303

Community-Antworten (3)

A
AlterMann

27.04.2018 um 14:22 Uhr

Natürlich ist solch eine Website auch ohne vorgesehene Vergütung eine Einrichtung des Verbesserungsvorschlagswesens und damit voll mitbestimmungspflichtig. (§ 87 Abs 1 Nr. 12)

S
samira

27.04.2018 um 21:26 Uhr

Da der AG die Vorschläge anonym will, will er zwar von den guten Ideen der Mitarbeiter provitieren - aber gönnt ihnen keine gerechte Prämie für die gute Tat. Ganz schön schäbig. Da würde ich selbstverständlich die Mitbestimmung geltend machen.

N
noIdea

02.05.2018 um 09:17 Uhr

Danke euch beiden! Da werden wir wohl mal wieder ein ernstes Wörtchen mit dem Arbeitgeber reden müssen.

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