Verbesserungsvorschläge
Hallo zusammen,
unser AG hat eineWebseite eingerichtet, auf der Mitarbeiter anonym Verbesserungsvorschläge einreichen können. Eine Vergütung dafür ist offenbar nicht geplant. Der BR war im Vorfeld nicht informiert.
Ich gehe davon aus, dass zumindest ein Informationsrecht des BR vorliegt. Zählt das auch ohne Vergütung zum Vorschlagswesen und bestehen daher noch weitere Beteiligungsrechte? Was meint ihr?
Community-Antworten (3)
27.04.2018 um 14:22 Uhr
Natürlich ist solch eine Website auch ohne vorgesehene Vergütung eine Einrichtung des Verbesserungsvorschlagswesens und damit voll mitbestimmungspflichtig. (§ 87 Abs 1 Nr. 12)
27.04.2018 um 21:26 Uhr
Da der AG die Vorschläge anonym will, will er zwar von den guten Ideen der Mitarbeiter provitieren - aber gönnt ihnen keine gerechte Prämie für die gute Tat. Ganz schön schäbig. Da würde ich selbstverständlich die Mitbestimmung geltend machen.
02.05.2018 um 09:17 Uhr
Danke euch beiden! Da werden wir wohl mal wieder ein ernstes Wörtchen mit dem Arbeitgeber reden müssen.
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