Listen oder Personenwahl
Betriebsgröße 400 Mitarbeiter, heißt 11er Kremium, kam nicht zustande also gab es eine Nachfrist. Dann wird es automatisch eine Listenwahl, richtig? Wird von vielen als "undemokratisch" angesehen,.. weil niemand eine Liste wählen will, weil da Personen draufstehen mit welchen man sich nicht identifiztiert.
kann mir jemand sagen ob es nicht doch eine Personenwahl werden kann?? Das klingt alles krude,.. kann mir jemand das "Licht" reichen?
Community-Antworten (4)
24.04.2018 um 21:01 Uhr
1 Liste = Persönlichkeitswahl 2 Listen = Listenwahl.
25.04.2018 um 07:19 Uhr
Im normalen Wahlverfahren kommt es darauf an, wie viele Vorschlagslisten eingereicht werden: Bei mehreren gültigen Wahlvorschlägen ist zwingend die Listenwahl vorgeschrieben. Liegt dagegen nur eine einzige gültige Vorschlagsliste vor, dann ist zwingend die Personenwahl vorgeschrieben.
Die Unterscheidung zwischen Listenwahl und Personenwahl wirkt sich am Wahltag auf die Form der Stimmzettel und auf die Anzahl der zu vergebenden Stimmen aus.
Im Fall der Listenwahl sind auf den Stimmzetteln die einzelnen Listen aufgeführt. Die Reihenfolge der Listen muss der Wahlvorstand im Losverfahren ermitteln. Außer dem Listenkennwort, werden nur die ersten beiden Kandidaten pro Liste genannt (auch wenn die Liste eigentlich viel länger war). Jeder Wähler hat genau eine Stimme, die er einer Liste geben kann.
Im Fall der Personenwahl finden sich sämtliche Kandidaten auf dem Stimmzettel. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Es müssen allerdings nicht alle Stimmen genutzt werden. Eine Häufung mehrerer Stimmen auf nur einen einzigen Bewerber bringt nichts: Dies zählt trotzdem nur als eine Stimme.
25.04.2018 um 09:13 Uhr
das ist doch mal eine verständliche Antwort MaJok
25.04.2018 um 09:30 Uhr
Wie es aussieht standen nicht genug Kandidaten zur Wahl, deshalb die Nachfrist. Bedeutet aber nicht gleich "automatisch Listenwahl". Wenn, wie in den anderen Antworten schon beschrieben es nur eine eingereichte Liste gab , erfolgt Personenwahl. Bei mehreren eingereichten Listen gibt es eben dann die Listenwahl. Wenn es nicht mehr als 11 Kandidaten bei Euch gibt und die Nachfrist ergibt auch keine Veränderung, wird der Betriebsrat auf die nächstniedrige Stärke reduziert. (§11 BetrVG, Kommentar Fitting, Römisch III.) Euer Betriebsrat besteht eben dann aus 9 >7 > 5 > 3 > 1 Mitgliedern.
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