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Wahlvorschlagsliste Name

W
Wähler1
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Ist eine Liste gültig bei der auf der Stüzungsunterschriftenliste der z.B. Wir sind da!!! Und auf der Kandidatenliste steht Wir sind da! Ist so eine Liste gültig?

78409

Community-Antworten (9)

M
MaJoK

20.04.2018 um 11:02 Uhr

Ja warum nicht, ist doch nicht zweideutig oder unpassend.

WSD
wir sind da

20.04.2018 um 11:03 Uhr

Ich meine, man sollte so verfahren wie bei strittigen Wählerstimmen. Wenn der Wille erkennbar ist so ist es gültig. Wenn jetzt natürlich eine Liste Wir sind da!!!!! auch noch gibt dann geht das nicht, da man das nicht zuordnen kann.

W
Wähler1

20.04.2018 um 11:04 Uhr

Ok danke für die Infos.

W
Wähler1

20.04.2018 um 11:05 Uhr

Hätte ja sein können das sie unsere Liste deswegen ablehnen.

M
MaJoK

20.04.2018 um 11:17 Uhr

Der Wahlvorstand muss bei Abgabe der Liste deren Gültigkeit prüfen und dies dem Listeninhaber sofort mitteilen. Also wurde die Abgabe ordnungsgemäß quittiert ist alles in Ordnung.

W
Wähler1

20.04.2018 um 11:19 Uhr

Stimmt so nicht. Der Wahlvorstand hat die Richtigkeit innerhalb von 3 Werktagen zu prüfen.

P
Pjöööng

20.04.2018 um 11:36 Uhr

Wähler1, das stimmt so noch mehr nicht!

Siehe § 7 der WO: "... unverzüglich ... möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen ..."

W
Wähler1

20.04.2018 um 11:37 Uhr

Ja also 3 Tage. Der Tag der Zustellung zählt nicht. Aber es ging darum das mit der Abgabebescheinigung nicht automatisch die Liste gültig ist.

E
Erbsenzähler

20.04.2018 um 13:08 Uhr

@Wähler1 Nein. drei Tage sind nicht drei Arbeitstage. Das sind rechtlich ganz unterschiedliche Fristen! Denn es gibt Tage, Wochentage und Arbeitstage!

Guckst du: 186 ff. BGB § 7 der WO: "... unverzüglich ... möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen ..." Also nichts mit drei Tagen. Das können dadurch auch mal mehr sein.!!!

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