Wir hatten Ende März unsere Betriebsratswahl und die konstituierende Sitzung ist vom Wahlvorstand erst Ende April. Das Wahlergebnis ist noch im März ausgehangen und steht so mit fest. Bedeutet dies jetzt dass der alte Betriebsrat mit der Bekanntgabe des Wahlergenisses nicht mehr Amtsführend ist bis zur konstituierenden Sitzung? Das wären dann ja gute 3 Wochen ohne einen im Amt tätigen Betriebsrat trotz abgeschlossener Betriebsratswahl. Da könnte die Geschäftsführung alles eine ohne Betriebsrat einseitig umsetzen, wie zum Beispiel Versetzungen...
Muss der Wahlvorstand von den gewählten Betriebsräten gebeten werden die konstituierende Sitzung vor zu ziehen auf einen früheren Zeitpunkt? Oder kann auch ein gewähltes Betriebsratsmitglied zu einer kostiuierenden Sitzung einladen?