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Außen Abteilung eine eigene Wahlurne bzw. automatische Briefwahl

M
München1701
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

Also ich habe 2 Fragen, da meine Abteilung zw. 40/50 km vom Hauptbetrieb entfernt ist. Und wir im Schichtsystem arbeiten.

Nun hat der Wahlvorstand beschlossen nur im Hauptbetrieb an 2 aufeinander folgenden Tagen die BR-Wahl abzuhalten.

Ich habe versucht für unsere gesamt Abteilung Briefwahlunterlagen zu bekommen, was der Vorsitzende abgelehnt hat mit der Angabe es müsse sich jeder einzelne selbst beim Wahlvorstand melden. Unsere Firma und deren Tochterfirma haben allerdings rund 800 Mitarbeiter.

Meine 1. Frage lautet ob wir als Abteilung nicht evtl. berechtigt sind eine eigene Wahlurne zu bekommen?

Oder

Ob 2. wirklich wir als Mitarbeiter für die Erhaltung der Briefwahlunterlagen verantwortlich sind?

Da ich in einem BR-Wahlhelferheft gelesen habe dass es Sache des Wahlvorstands wäre sich darum zu kümmern wer nicht selbst anwesend sein kann zur Wahl und demjenigen dann die Briefwahlunterlagen selbstständig zuzuschicken

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Community-Antworten (4)

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celestro

05.04.2018 um 02:04 Uhr

https://www.poko.de/Betriebsrat/Kundenservice/Newsletter-Artikel/Februar-2018/Gefahrenquelle-Briefwahl

WENN der WV korrekterweise für Euch kollektive Briefwahl beschlossen haben sollte, dann habt Ihr die Unterlagen OHNE AUFFORDERUNG zu bekommen.

M
MaJoK

05.04.2018 um 07:43 Uhr

So einfach wie es sich euer Wahlvorstand (aus Bequemlichkeit o.ä.) machen will geht es nun nicht. Sicher könnte der Wahlvorstand bei weit entfernten kleinen Außenstellen die Briefwahl beschließen. Das muss dann aber im Wahlausschreiben bekannt gegeben werden und in diesem Fall ist der Wahlvorstand für den Versand der Wahlunterlagen zuständig!!!!

Ich arbeite bei der Deutschen Post in Thüringen, da wurde sogar für jeden Zustellstützpunkt der genaue Zeitpunkt der Wahl incl Wahlurne im Wahlausschreiben festgelegt damit jeder Kollege seine Recht auf persönliche Stimmabgabe wahrnehmen kann.

Ich empfehle eurem Wahlvorstand, sorry seinen Hintern zu bewegen und bei euch den Kollegen die persönliche Stimmabgabe zu ermöglichen.Im schlimmsten Fall wäre sonst eine Wahlanfechtung möglich. Ist das gewollt?


Wählt ihr für eure Außenstelle einen eigenen Betriebsrat? Wenn nein,warum nicht?

siehe da bitte nach:

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsratswahl-mit-verschiedenen-Betriebsteilen~

M
München1701

05.04.2018 um 08:38 Uhr

Danke für eure Antworten, unser WV hat allgemein für unsere gesamte Firma die Briefwahl ausgesprochen. Wie gesagt auf meine Nachfrage wurde mir gesagt es müsste jeder Arbeitnehmer sich beim WV melden wenn er die Briefwahlunterlagen haben möchte.

Das mit den Betriebsteilen habe ich auch gelesen, bin bzw. war mir aber nicht sicher ob wir als solcher gelten.

A
Andi253

05.04.2018 um 08:55 Uhr

Ganz klar, §24 Abs. 2,3 Wahlordnung.

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