Erstellt am 03.04.2018 um 14:22 Uhr von Pjöööng
Zum Zeitpunkt der Stützunterschrift war er ja wohl noch wahlberechtigter Arbeitnehmer? Dann sehe ich das Problem nicht.
Erstellt am 03.04.2018 um 14:31 Uhr von celestro
"Was ist zu tun?"
Gar nichts, es ist alles in Ordnung.
Erstellt am 03.04.2018 um 14:48 Uhr von Andi253
Nein, es ist kein Mangel. Die liste wurde vom Wahlvorstand geprüft und für gut befunden. Wie du sagst, war das Ausscheiden des Kollegen nicht bekannt. Das ist das selbe, wenn der Wahlvorstand eine Liste annimmt und im nachhinein sich ein Kandidat wieder streichen lässt.