Erstellt am 08.12.2009 um 13:53 Uhr von Antonia
Nein, er darf nur EINE Liste mit seiner Unterschrift unterstützen. Sie auch hier §11 Abs. 1
WO (Wahlordnung)
Erstellt am 08.12.2009 um 14:02 Uhr von Kölner
@Aalbauer
Er darf aber alle auf dieser einen Liste mit seiner Unterschrift unterstützen!
Erstellt am 08.12.2009 um 14:06 Uhr von BrumbärTosca
@Aalbauer
Einfach aus dem Stand heraus: Nein!
• §33 BetrVG Wahlvorschläge: § 6 Abs. 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Wahlberechtigter, der mehrere Wahlvorschläge unterstützt, auf Aufforderung des Wahlvorstands in der Wahlversammlung erklären muss, welche Unterstützung er aufrechterhält. •