Erstellt am 22.03.2018 um 11:08 Uhr von galaxy
Nein, das ist nicht rechtsgültig.
Eine konstituierende Sitzung kann nicht durch ein "Ist es möglich mittels Stimmzettel abzustimmen und den kranken Mitgliedern diesen Wahlzettel zuzusenden." Umlaufbeschlussverfahren ersetzt werden. Wenn ein gewähltes BRM krank oder Urlaubsbedingt verhindert ist muss ein Ersatz-BRM eingeladen werden. Wenn es zu KEINER konstituierenden Sitzung vor Ende der Amtszeit eines vorhandenen BR kommt, dann ist der Betrieb mit Ende der Amtszeit bis zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung des neuen BR Betriebsratslos, das sollte aber der WV von euch wissen.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 22.03.2018 um 11:10 Uhr von Pjöööng
Nein! Der Betrieb ist dadurch nicht betriebsratslos! Der Betriebsrat ist gewählt und seine Amtszeit beginnt (in der Regel) mit Ablauf der Amtszeit des vorherigen BR.
Erstellt am 22.03.2018 um 11:13 Uhr von galaxy
Ok, das ist richtig, dann genauer definiert, ohne konstituierende Sitzung ist der neue BR nicht handlungsfähig da es keinen neuen BRV und stv.BRV gibt.
Stimmst du mir da zu?
Erstellt am 22.03.2018 um 11:34 Uhr von samira
Es wird doch wohl Ersatzmitglieder geben, die geladen werden können. Außerdem wäre der neue BR in der konst. Sitzung auch beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der nötigen Mitglieder (plus Ersatzmitglieder) am Tisch sitzen.
Erstellt am 22.03.2018 um 11:45 Uhr von celestro
"Krankheits- und Urlaubsbedingt ist es schwierig einen Termin zur Konstituierten Sitzung zu finden"
dann setzt der WV "einfach" einen Termin fest und es werden Ersatzmitglieder geladen. Fertig !
Erstellt am 23.03.2018 um 12:12 Uhr von BloodyBeginner
Ersatzmitglieder gut und schön - darf ich mal rumspinnen?
7er BR, konstituierende Sitzung, Wahlvorstand lädt ein, 5 ordentliche Mitglieder sind verhindert, 5 Ersatzmitglieder kommen zusammen mit den 2 ordentlichen Mitgliedern, also vollständig, alles gut!?
Von den 2 ordentlichen Mitgliedern möchte keiner Vorsitz/Stellvertretung machen, die Ersatzmitglieder dürfen ja nicht gewählt werden. Ist dann die konstituierende Sitzung fürn Arsch oder können da auch Wahlvorschläge für ordentliche Mitglieder, die abwesend sind, abgegeben werden?
Erstellt am 23.03.2018 um 13:23 Uhr von celestro
"können da auch Wahlvorschläge für ordentliche Mitglieder, die abwesend sind, abgegeben werden?"
Das ist möglich, ja.