Erstellt am 21.03.2018 um 10:08 Uhr von galaxy
Gemäß §29 müssen die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag zu einer Sitzung EINGELADEN werden, auf der die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgt.
Die gesetzliche Wochenfrist gilt nur für die Einladung selbst.
Der Termin der konstituierenden Sitzung kann deshalb auch mehr als eine Woche vom Wahltag entfernt sein und sollte natürlich vor dem Ende der Amtszeit eines vorhandenen BR liegen damit ein nathlosee Übergang erfolgen kann.