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Vorname Vorschlagsliste falsch geschrieben

DK
Dominik K.
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben die Vorschlagsliste schon seit ein paar Tagen aushängen und die Briefwahlunterlagen gestern 20.03 verschickt. Jetzt ist uns aufgefallen das bei einem Vornamen was nicht stimmt. Statt Yvonne steht da nur Yonne. Jetzt meine Frage ist die Wahl anfechtbar und müssen wir die Briefwahl unterlagen neu schicken oder ist der Fehler nicht so schlimm das wir das so lassen können?

Danke euch für die Hilfe

LG Dominik K.

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Community-Antworten (4)

N
nelchen

21.03.2018 um 09:21 Uhr

Ein fehlender Buchstabe wird nicht zur Anfechtbarkeit der Wahl führen.

K
krambambuli

21.03.2018 um 09:22 Uhr

Hauptsache die Wähler wissen, wer gemeint ist. Der Fehler ist eher unerheblich. Lasst es einfach so, wie es ist.

DK
Dominik K.

21.03.2018 um 09:48 Uhr

Danke Für Die Antworten

P
Pjöööng

21.03.2018 um 10:50 Uhr

Es sei denn es gäbe tatsächlich eine Yvonne Schnackselhuber und eine Yonne Schnackselhuber. Dann bestünde in der Tat eine Verwechslungsgefahr.

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