Erstellt am 20.03.2018 um 12:56 Uhr von Pjöööng
Mir ist hier völlig unklar wer hier wem was geschickt hat.
Erstellt am 20.03.2018 um 13:19 Uhr von celestro
mein Verständnis sagt: Bewerber haben Ihre Bewerbung an den Vorgesetzten der suchenden Stelle geschickt (die Sachen sind aber bei HR gelandet). Der PA sieht diese Unterlagen. HR hat nun die Abteilung (die jemanden sucht) darüber informiert, daß es nur 1 bis 2 Bewerber gäbe, die allerdings nicht geeignet seien.
Frage ist nun ... darf PA der "suchenden" Abteilung die Bewerbungsunterlagen ALLER Berwerber für die entsprechende Stelle übersenden.
Ich würde sagen: Nein ! Die Information an die Abteilung ist nicht Sache des PA. Es sollte aber natürlich durch den BR geklärt werden, weshalb hier HR falsche Angaben macht.
Erstellt am 20.03.2018 um 14:07 Uhr von outofmemory
Um hier überhaupt eine Aussage treffen zu können, ob eine Aussage falsch oder richtig ist, müsste man erstmal prüfen was tatsächlich komuniziert wurde und was dann dem BR mitgeteilt wurde.
Weiter ist völlig offen, ob die Anzahl der Bewerber sich durch gewisse Kriterien (z.B. Gehaltsvorstellungen) sich vielleicht automatisch reduziert.
Darf der Betriebsrat dies weiterleiten? Ganz klar nein! Datenschutz kennt ihr schon? Und das Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn es dafür es eine Rechtsgrundlage gbit. Diese hat der BR in diesem Fall nicht!