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Darf der Personalausschuss Informationen über Bewerbungen weitergeben?

A
Aleksander
Mrz 2018 bearbeitet

Wir (Personal- bzw. Betriebsausschuss) haben elektronischen Zugang zu allen Bewerbungsunterlagen. Nun ist Folgendes passiert: eine Mitarbeiterin ist im Mutterschutz, ihre Kollegin und ihr Vorgesetzter suchen händeringend Ersatz. Von der Personalabteilung wurde ihnen mitgeteilt, es hätten sich nur 1 oder 2 Personen beworben, die seien allerdings nicht geeignet. Das stimmt aber nicht, wir sehen viel mehr, auch sehr geeignete Bewerber/Innen. Das habe ich den beiden auch schon mitgeteilt. Frage: darf ich ihnen auch Einzelheiten mitteilen oder gleich die ganzen Unterlagen schicken (die übgrigens an den Vorgesetzten addressiert sind und trotzdem bei der Personalabteilung gelandet sind...). Danke!

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

20.03.2018 um 13:56 Uhr

Mir ist hier völlig unklar wer hier wem was geschickt hat.

C
celestro

20.03.2018 um 14:19 Uhr

mein Verständnis sagt: Bewerber haben Ihre Bewerbung an den Vorgesetzten der suchenden Stelle geschickt (die Sachen sind aber bei HR gelandet). Der PA sieht diese Unterlagen. HR hat nun die Abteilung (die jemanden sucht) darüber informiert, daß es nur 1 bis 2 Bewerber gäbe, die allerdings nicht geeignet seien.

Frage ist nun ... darf PA der "suchenden" Abteilung die Bewerbungsunterlagen ALLER Berwerber für die entsprechende Stelle übersenden.

Ich würde sagen: Nein ! Die Information an die Abteilung ist nicht Sache des PA. Es sollte aber natürlich durch den BR geklärt werden, weshalb hier HR falsche Angaben macht.

O
outofmemory

20.03.2018 um 15:07 Uhr

Um hier überhaupt eine Aussage treffen zu können, ob eine Aussage falsch oder richtig ist, müsste man erstmal prüfen was tatsächlich komuniziert wurde und was dann dem BR mitgeteilt wurde. Weiter ist völlig offen, ob die Anzahl der Bewerber sich durch gewisse Kriterien (z.B. Gehaltsvorstellungen) sich vielleicht automatisch reduziert. Darf der Betriebsrat dies weiterleiten? Ganz klar nein! Datenschutz kennt ihr schon? Und das Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn es dafür es eine Rechtsgrundlage gbit. Diese hat der BR in diesem Fall nicht!

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