Darf man im Rahmen der Betriebswahl eine E-Mail an alle Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen schreiben zwecks Wahlwerbung versenden?
Die Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen würden die E-Mail während der Arbeitszeit lesen, wäre es dann trotzdem rechtens oder wäre dieses Vorgehen rechtswidrig?