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Wahlberechtigung Auszubildende + Praktikanten

B
BRWahl18
Apr 2018 bearbeitet

1.) Sind volljährige Auszubildende wahlberechtigt, auch wenn in dem Betrieb eine JAV besteht?

2.) Sind studentische Praktikanten in einem freiwilligen, 6-monatigen Orientierungspraktikum (nicht von der Hochschule in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen) wahlberechtigt?

Vielen Dank vorab.

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Community-Antworten (3)

S
SRC

27.02.2018 um 13:17 Uhr

Zu 1) Natürlich! §7 BetrVG zu 2) --- (weiß ich leider auch nicht) evtl. §5 Absatz 1 (... der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) anwendbar

B
BRHamburg

27.02.2018 um 23:36 Uhr

Praktikanten haben in der Regel kein Arbeitsverhältnis. Deshalb würde ich Mal eher davon ausgehen dass diese nicht Wahlberechtigte im Sinne des BetrVG sind.

L
Legis

28.02.2018 um 08:10 Uhr

Ich würde auf die Dauer der Beschäftigung abstellen, die ist 6 Monate. Ausgenommen sind Schülerpraktikanten, die meist nur ein paar Wochen im Betrieb sind. Also würde ich diese unter Punkt 2 auch auf die Wählerliste setzen.

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