Wahlberechtigung Auszubildende + Praktikanten
1.) Sind volljährige Auszubildende wahlberechtigt, auch wenn in dem Betrieb eine JAV besteht?
2.) Sind studentische Praktikanten in einem freiwilligen, 6-monatigen Orientierungspraktikum (nicht von der Hochschule in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen) wahlberechtigt?
Vielen Dank vorab.
Community-Antworten (3)
27.02.2018 um 13:17 Uhr
Zu 1) Natürlich! §7 BetrVG zu 2) --- (weiß ich leider auch nicht) evtl. §5 Absatz 1 (... der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) anwendbar
27.02.2018 um 23:36 Uhr
Praktikanten haben in der Regel kein Arbeitsverhältnis. Deshalb würde ich Mal eher davon ausgehen dass diese nicht Wahlberechtigte im Sinne des BetrVG sind.
28.02.2018 um 08:10 Uhr
Ich würde auf die Dauer der Beschäftigung abstellen, die ist 6 Monate. Ausgenommen sind Schülerpraktikanten, die meist nur ein paar Wochen im Betrieb sind. Also würde ich diese unter Punkt 2 auch auf die Wählerliste setzen.
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