Erstellt am 25.02.2018 um 17:13 Uhr von alter Mann
Es ist Dir als Mitarbeiter erlaubt, Flyer zu verteilen.
Deine Tätigkeit als BRM oder WV hat damit nichts zu tun.
Erstellt am 25.02.2018 um 17:59 Uhr von basilica
Es ist streng darauf zu achten, daß die Tätigkeiten als WV und als Kandidat getrennt werden. Den Listenflyer den zu verschickenden Briefwahlunterlagen beizulegen, geht z.B. nicht.