Langzeit krank, Information
Guten Tag
Wir haben einige Langzeitkranke Kollegen im Betrieb.
Wann und wie müssen die informiert werden?
Muss im Vorfeld informiert werden dass Betriebsratwahl ist ?
Müssen sie aufgefordert werden sich bei Interesse an Kandidatur zu melden?
Oder reicht die Zusendung der Unterlagen für Briefwahl?
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (8)
24.02.2018 um 18:32 Uhr
Ihr schickt ihnen das Wahlausschreiben zu. Wie z.B. den Kollegen /innen in Elternzeit.
24.02.2018 um 18:35 Uhr
Die Kollegen werden vom Wahlvorstand vor der BR Wahl angeschrieben und über die BR Wahl informiert.
Hier werden sie aufgefordert bei Interesse ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Wenn diese Kollegen sich dafür entscheiden füllen sie die Erklärung zur Briefwahl aus und senden diese wieder an den Wahlvorstand zurück.
Dieser muss dem Kollegen dann die Briefwahlunterlagen fristgerecht zusenden.
Der Wahlvorstand sendet also nicht von sich aus die Briefwahlunterlagen den Kollegen, sondern nur auf Antrag.
24.02.2018 um 19:56 Uhr
Gibt es zu dem Thema irgendwelche Paragraphen die das regeln / vorschreiben?
Ist es Pflicht des Wahlvorstand die Langzeit abwesenden zu informieren?
Muss das immer schriftlich sein?
Vielen Dank im voraus
24.02.2018 um 20:07 Uhr
Ja, der Wahlvorstand muss diese Kollegen die auf Grund von langandauernder Krankheit, Mutterschutz ,Elternzeit, etc. den Antrag für die Briefwahl zusenden.
Paragraf 2 , Absatz 3 . WO Der Wahlvorstand sendet die Briefwahl NICHT von Amts wegen die Wahlunterlagen zu, NUR auf Antrag des jeweiligen Beschäftigten.
24.02.2018 um 23:02 Uhr
Danke schön
Für die Briefwahl ist mir das klar
Wie ist es mit der Vorabinformation ?
Wir denken dass eine Person zur Wahl kandidieren möchte.
Müssen wir schriftlich informieren dass im Zeitraum x die Kandidaten Liste da und da ausliegt oder muss diese Person selbst aktiv werden wenn sie telefonisch im Vorfeld informiert wurde dass am Tag x die nächste Betriebsrat Wahl statt findet?
24.02.2018 um 23:11 Uhr
Alle 4 Jahre ist BR Wahl.
Hier informieren wir unsere Kollegen nicht . Entweder wissen sie es oder sie müssen sich erkundigen.
Die Vorabinformation findet mit Aushang des Wahlausschreibens statt.
Wenn du die Kollegin kennst und du sie informieren willst kannst du das ja tun.
Aber der Wahlvorstand macht das nicht. Da hätten wir ja viel zu tun.
24.02.2018 um 23:27 Uhr
Also haben wir als Wahlvorstand keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten wenn wir nicht vorab schriftlich informieren und zur Kandidatur auffordern?
Ich möchte nur 100 % sicher gehen Keiner im WV weiß das weil wir das Problem vorher nie hatten
Wir sind ein kleiner Betrieb Da ist selten jemand krank und schon gar nicht Langzeit
Also Das Problem ist so: Angenommen wir haben alles fristgerecht ausgeführt Für alle Außendienstler und Elternzeitler Briefwahl Unterlagen vorbereitet
Jetzt kommt Person x und sagt " ich wollte kandidieren "
Person x ist seit über 1 Jahr krank und wurde nur telefonisch über den Termin informiert Diese Person wurde nicht schriftlich informiert dass im Zeitraum x die Liste für die Kandidaten ausliegt
Kann die Person die Wahl anfechten? Oder gar für ungültig erklären lassen?
25.02.2018 um 00:03 Uhr
Also ich hatte im Januar meine Schulung und hier wurde nichts dergleichen erwähnt ,dass wir vom Wahlvorstand dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Kollegen kandidieren können oder sollen. ( wir sind 83 )
Da ihr ein kleiner Betrieb seid wählt ihr im vereinfachten Verfahren.
Ich habt die Person ja schon telefonisch informiert das reicht. Man kann doch nicht jedem nachrennen und fragen ob er will oder nicht.
Anfechten wäre nicht logisch. Dann könnte ja jeder behaupten er wusste von nichts.
Bei uns bekommen wie schon erwähnt , die die nicht vor Ort sind die Aufforderung für den Antrag für die Briefwahl und aus die Maus.
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