Erstellt am 22.02.2018 um 15:28 Uhr von celestro
Sag diesem Azubi, er soll sich ein neues Original bei dem Arzt holen, der das Ding ausgestellt hat.
Erstellt am 23.02.2018 um 17:14 Uhr von Amitrano
Hallo Celestro,
Das wurde ihm gesagt und er kümmert sich nicht darum.
Jetzt wurden ihm dafür die GT abgezogen. Solange er die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nicht abgibt.
Darf der Betrieb das?
Erstellt am 23.02.2018 um 19:18 Uhr von celestro
"Das wurde ihm gesagt und er kümmert sich nicht darum."
Dann wäre mein Engagement als BR an dieser Stelle vermutlich am Ende.
"Jetzt wurden ihm dafür die GT abgezogen. Solange er die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nicht abgibt."
Was wurde ihm abgezogen ?
Erstellt am 23.02.2018 um 19:29 Uhr von Amitrano
Es wurden minus Guttage eingetragen im DP. Er arbeitet dann immer 5 Tage. Heißt wenn er in einer Woche 3 Tag wegen gesetzlichem Feiertag frei hätte bekommt er nur 2 und der Tag wird abgegolten.
Erstellt am 24.02.2018 um 00:20 Uhr von celestro
Dieses Konstrukt verstehe ich zwar nicht. Aber wer keine AU vorlegt, kann nicht erwarten für nicht gearbeitete Tage entlohnt zu werden.
Zu beachten wäre natürlich noch, ob er überhaupt verpflichtet ist, eine AU vorzulegen (Krankheitsdauer, Regelung bezüglich AU-Vorlage etc.).