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Schutz für dem MA durch den BR bei fehlender Original AU

A
Amitrano
Feb 2018 bearbeitet

Hallo, Wie kann ich als BR den MA unterstützen wenn er in den vergangenen (vier )Monaten zwar eine Foto/ Scan der Krankmeldung abgeben hat , jedoch die Originale verloren hat? Der Azubi ist leider etwas schusselig und hat vom Arbeitgeber bereits eine Arbeitsweisung bzgl. Krankmeldung erhalten und unterschrieben. Er hat eine Nachfrist zum Nachreichen erhalten und ist dem nicht nachgekommen. Vielen Dank vorab

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Community-Antworten (5)

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celestro

22.02.2018 um 16:28 Uhr

Sag diesem Azubi, er soll sich ein neues Original bei dem Arzt holen, der das Ding ausgestellt hat.

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Amitrano

23.02.2018 um 18:14 Uhr

Hallo Celestro, Das wurde ihm gesagt und er kümmert sich nicht darum. Jetzt wurden ihm dafür die GT abgezogen. Solange er die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nicht abgibt. Darf der Betrieb das?

C
celestro

23.02.2018 um 20:18 Uhr

"Das wurde ihm gesagt und er kümmert sich nicht darum."

Dann wäre mein Engagement als BR an dieser Stelle vermutlich am Ende.

"Jetzt wurden ihm dafür die GT abgezogen. Solange er die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nicht abgibt."

Was wurde ihm abgezogen ?

A
Amitrano

23.02.2018 um 20:29 Uhr

Es wurden minus Guttage eingetragen im DP. Er arbeitet dann immer 5 Tage. Heißt wenn er in einer Woche 3 Tag wegen gesetzlichem Feiertag frei hätte bekommt er nur 2 und der Tag wird abgegolten.

C
celestro

24.02.2018 um 01:20 Uhr

Dieses Konstrukt verstehe ich zwar nicht. Aber wer keine AU vorlegt, kann nicht erwarten für nicht gearbeitete Tage entlohnt zu werden.

Zu beachten wäre natürlich noch, ob er überhaupt verpflichtet ist, eine AU vorzulegen (Krankheitsdauer, Regelung bezüglich AU-Vorlage etc.).

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