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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verlängerung der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen

O
ostfriese01
Aug 2019 bearbeitet

Huhu, kann man als Wahlvorstand eine Fristverlängerung zur Abgabe der Wahlvorschläge machen? Grund: Wir sind ein Schifffahrtsbetrieb und einige Kollegen fühlen sich benachteiligt, weil sie die Unterlagen nicht rechtzeitig bekommen haben. Gruß Alex

1.71603

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

17.02.2018 um 12:21 Uhr

Du meinst, das Wahlausschreiben ist nicht rechtzeitig allen bekannt gemacht worden?

B
basilica

17.02.2018 um 20:59 Uhr

Wurde das Wahlausschreiben nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht, ist das ein Anfechtungsgrund. Der Wahlvorstand kann selber beim Arbeitsgericht den Abbruch der Wahl beantragen (vgl Fitting, § 18 BetrVG Rn 43), um so zügig wie möglich das Wahlverfahren neu zu starten und damit die mit einer Anfechtung evtl verbundene betriebsratslose Zeit möglichst kurz zu halten.

Hier eine interessante Diskussion zu dem Thema: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratswahl-2/t/br-wahl-abbrechen-koennen-duerfen-muessen--7543.html

Ist zum Stichtag keine gültige Vorschlagliste eingereicht worden, kann bzw. muß die Einreichfrist um eine Woche verlängert werden (Wahlordnung § 9). Das gäbe denjenigen, die zu spät benachrichtigt wurden (oder die zu spät in ihren Briefkasten geschaut haben? -> keine Anfechtung mgl) noch etwas Zeit, was die Wahrscheinlichkeit einer Anfechtung verringern könnte. Wenn Ihr das riskieren wollt ...

F
FrauMitleserin

20.08.2019 um 13:38 Uhr

Würde mich jetzt auch Interressieren: Wie kann ich die Frist zu den Wahlvorschlägen verlängern, wenn sich bis zum eigentlichen Termin kein/zu wenig eingetragen haben? 1 Woche verlängern geht... gibts dazu ggf. irgendwo ein Formular zum Download?

Merci!

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