Hallo,

Mit dem Beurteilungsspielraum kommen wir auf knapp über 200 Mitarbeiter.

Wir würden jetzt einen Beschluss fassen, dass wir nur 7 BR Mitglieder wählen, um dann z.b. morgen das Wahlausschreiben veröffentlichen. Der WV Vorsitzende ist mehrere Wochen nicht da und kann auch nicht an den Sitzungen teilnehmen, Der Vorsitzende ist mit unserem einvernehmlichen Beschluss nicht einverstanden.

Meine Frage:

- Kann der Vorsitzenden unseren einvernehmlichen Beschluss widerrufen, auch nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens?
- Muss der Vorsitzende das Wahlausschreiben unterzeichnen, oder reicht es, wenn die Stellvertretung es unterzeichnet?

Vielen Dank