W.A.F. LogoSeminare

Streichung von Listen

M
MeikeH
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Wir haben in kürze Wahlen. Da es aktuell schon feststeht, dass wir eine Listenwahl durchführen werden, haben einige MA nachgefragt, ob es möglich ist, sich von einer Liste streichen zu lassen und zB eine eigene Liste einzureichen.

Soweit ich das verstanden habe, fanden die Unterschriften schon statt, als eben noch nicht von einer Listenwahl feststand. Ist es nun möglich, dass diese Personen sich von ihrer Liste streichen und eine eigene Liste einreichen?

Danke!

98603

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

01.02.2018 um 16:04 Uhr

Von der Liste "streichen" geht nur so lange wie die Liste noch nicht eingereicht ist. Formal wird damit eine neue Liste gemacht für die auch erneut Stützunterschriften gesammelt werden müssen.

Weigert sich der Listenführer eine neue Liste zu machen, oder ist die Liste bereits eingereicht könnten die Abtrünnigen allenfalls eine eigene neue Liste machen und wenn dann der WV nachfragt auf welcher Liste die Kandidatur aufrecht erhalten werden soll die neue Liste angeben.

M
MeikeH

01.02.2018 um 16:55 Uhr

Super vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die alte Liste wäre immernoch gültig, richtig?

Noch eine Frage: Um wählbar zu sein, muss man mindestens 6 Monate zum Zeitpunkt der Wahl in der Fa. beschäftigt sein. Gibt es hier Möglichkeiten diese Regelung zu umgehen? Und wie würde so etwas von statten gehen?

Dankeschön!

P
Pjöööng

01.02.2018 um 17:21 Uhr

Sollte ein Kandidat auf der Wählerliste stehen der (noch) nicht wählbar ist und der WV den Wahlvorschlag nicht als ungültig zurückweisen so wird im Falle einer Anfechtung dieser Kandidat bis zum Datum der gerichtlichen Entscheidung häufig das passive Wahlrecht erlangt haben. Damit ist dieser Mangel dann lustigerweise nach Ansicht der Gerichte geheilt.

Wenn man diese Lücke ausnutzen will, müssen aber Kandidaten und WV gemeinsam gewillt sein, die Wahlordnung zu beugen...

Ihre Antwort