W.A.F. LogoSeminare

Vorschlagsliste mit Rechtreibfehler

M
Marcel_3110
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben als Wahlvorstand eine Vorschlagsliste eingereicht bekommen. Da ist nur jetzt das Problem, dass ein Name falsch geschrieben ist. Dieser kommt im Betrieb jedoch nicht doppelt vor. Auf was kann man bei sowas zurückverweisen ? Wenn man die Liste als ungültig bezeichnet. Oder rechtfertig es keine Abweisung der Liste?

Danke und viele Grüße, Marcel

82301

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

31.01.2018 um 16:35 Uhr

Offensichtliche Rechtschreib-Fehler darf der Wahlvorstand durchaus korrigieren, evtl. muss er es sogar tun. Dazu muss die Liste auch nicht zurückgegeben werden und es sind auch keine neuen Stützunterschriften notwendig.

Ach ja... die Überschrift... grandioser Zufall oder Absicht?

Ihre Antwort