wir haben als Wahlvorstand eine Vorschlagsliste eingereicht bekommen. Da ist nur jetzt das Problem, dass ein Name falsch geschrieben ist. Dieser kommt im Betrieb jedoch nicht doppelt vor. Auf was kann man bei sowas zurückverweisen ? Wenn man die Liste als ungültig bezeichnet. Oder rechtfertig es keine Abweisung der Liste?
Danke und viele Grüße,
Marcel