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Wahlliste/Stützunterschriften

M
Marcel_3110
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob es zulässig ist, wenn ich eine Wahliste habe und führe, mit meinen Leuten auf der Liste auch für uns selber als Stützunterschrift zu unterschreiben oder wäre dann nicht zulässig?

Bei diesen Thema kalfen die Meinungen weit auseinander. Für Antworten und Hilfestellungen bedanke ich ich mich im vorraus.

Viele Grüße, Marcel

68402

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

26.01.2018 um 12:04 Uhr

Wahlbewerber sind auch berechtigt, eine Stützunterschrift zu leisten, egal ob auf der eigenen oder einer fremden Liste.

C
Columbus1

26.01.2018 um 14:47 Uhr

So ist es. Aber Vorsicht. Sobald die erste Stützunterschrift drunter ist, ist die Liste zu. D.h. dort darf sich niemand mehr als Bewerber eintragen.

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