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Wahlvorstand

S
Silvioniklowitz
Apr 2018 bearbeitet

Ok vielen Dank für die Antwort. Das 2. Problem was jetzt noch ist. Das der BR kein Beschluss verfasst hat das wir in den Wahlvorstand sind. Also nichts schriftlich vermerkt auf einmal. Obwohl sie es in der Betriebsversammlung verkündet haben wer im Wahlvorstand ist. Gibt es da jetzt Probleme.

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Community-Antworten (3)

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AlterMann

20.01.2018 um 19:26 Uhr

Und es gibt kein Protokoll von der Betriebsversammlung? Nun ja... Immerhin gibt es aber sogenanntes konkludentes Handeln (d.h., durch ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen wird ein Wille deutlich): Der BR hat Euch ja erstmal machen lassen, die GL hat das Seminar bezahlt. Also haben beide Seiten offensichtlich erstmal akzeptiert, dass Ihr der Wahlvorstand seid. An Eurer Stelle würde ich alle greifbaren Beweise sichern: Gedächtnisprotokoll zur Anfrage des BR an Euch und von der Vorstellung des Wahlvorstandes in der Betriebsversammlung. Gibt es einen Schriftverkehr zur Kostenübernahme des Seminars? Und dann weiter machen.

C
Challenger

20.01.2018 um 19:40 Uhr

Ergänzend zu alterMann : In der Nächsten BR-Sitzung den Beschluss nachholen. Dadurch wird die Bestellung des WV nachträglich legalisiert bzw geheilt

S
Silvioniklowitz

20.01.2018 um 19:55 Uhr

Vielen lieben Dank an euch. Ja es gibt eine kostenübernahme des Seminars. Der BR will am Dienstag im Gremium den Beschluss verabschieden. Ich hoff auf eine positive Entwicklung. Und ohne Beeinflussung der GL des BR. Denn die GL als auch der BR haben der Dienstreise zugestimmt (Seminar). Nochmal vielen lieben Dank an alle

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