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Bestimmung Minderheitenquote - Unterschied aktives/passives Wahlrecht

B
betriebsratten
Mai 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde werden Wählerinnen, die aufgrund der geringen Betriebszugehörigkeit nicht das volle Wahlrecht haben, bei der Berechnung des Minderheitengeschlechts genau so mitgezählt wie Betriebsangehörige die schon länger dabei sind? Und wo finde ich da was zu? Danke vorab

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Community-Antworten (2)

C
celestro

17.01.2018 um 13:00 Uhr

In der Wahlordnung sind die Regelungen zur Bestimmung der Minderheitengeschlechtsquote zu finden. Eine Unterscheidung zwischen Personen mit "nur" aktivem zu Personen mit aktiven und passivem Wahlrecht gibt es dabei nicht.

P
paula

17.01.2018 um 14:15 Uhr

Habe schon gedacht hier kommt nun wieder die lustige Diskussion zum 3. Geschlecht :)

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