Erstellt am 15.01.2018 um 16:51 Uhr von rsddbr
Das kommt darauf an, wie die arbeitsfreien Tage zustande kommen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr einen Dienstplan habt wo drin steht, wer wann wie lange arbeitet. Die Gesamtstundenzahl ist dann pro Woche 35. Alles gut. Arbeitsfreie Tage wären nicht vergütungspflichtig.
Habt ihr Gleitzeit und entscheidet mehr oder weniger selbst, wann ihr eure Arbeitsleistung erbringt, auch dann sind arbeitsfreie Tage nicht vergütungspflichtig.
Anders wäre es, wenn ihr morgens auf Arbeit erscheint und euer Chef sagt: "Heute gibt's nix zu tun, schönen Tag noch." Dann müsste er euch die Zeit trotzdem vergüten, da ihr eure Arbeitsleistung angeboten habt (geregelt in §615 BGB).
Erstellt am 16.01.2018 um 08:30 Uhr von moreno
Na um dies zu beurteilen müsste man einen Arbeitsvertrag sehen. Wenn dort nur die 35 Wochenstunde festgehalten ist aber keine eindeutige Verteilung der Stunden sind arbeitsfreie Tage mit Sicherheit nicht vergütungspflichtig.
Erstellt am 17.01.2018 um 16:06 Uhr von Giftzwerg
Vielen Dank für Euere Antworten. So war auch meine Einschätzung