Hallo zusammen!
Vor unserer im nächsten Jahr anstehenden Betriebsratswahl ist eine Diskussion entbrannt, ob wir die Wahlwerbung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt vor der Wahl zulassen, z.B. damit alle Listen und darauf befindlichen Kandidatinnen/Kandidaten die gleichen Möglichkeiten haben?
Gibt es von Seiten des Gesetzgebers dazu Rechtsprechungen?
Vielen Dank im Voraus für weitere Informationen! Grüße!
Andreas