W.A.F. LogoSeminare

Wahlvorstand

WQ
Walter QC
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, sollte und darf der Wahlvorstand Empfehlungen bezüglich der BR Wahl (Listen- oder Personenwahl) öffentlich machen?

79202

Community-Antworten (2)

E
Ernsthaft

25.11.2017 um 13:33 Uhr

Wenn du das jetzt einmal hinsichtlich des für einen WV geltenden Gebots der Neutralität und Objektivität betrachtest, dürftest du selbst auf die einzig richtige Antwort kommen.

N
nicoline

25.11.2017 um 15:56 Uhr

@WalterQC Das BetrVG sieht die Verhältniswahl = Listenwahl als das "richtige" Wahlverfahren an, lässt eine Wahl aber auch zu, wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt = Mehrheitswahl / Personenwahl. Insofern gibt es da gar nichts zu empfehlen und schon erst recht nicht als WV. Was man als WV natürlich machen kann: informieren über die unterschiedlichen Wahlverfahren, sachlich und neutral.

Ihre Antwort