Erstellt am 25.11.2017 um 12:33 Uhr von Ernsthaft
Wenn du das jetzt einmal hinsichtlich des für einen WV geltenden Gebots der Neutralität und Objektivität betrachtest, dürftest du selbst auf die einzig richtige Antwort kommen.
Erstellt am 25.11.2017 um 14:56 Uhr von nicoline
@WalterQC
Das BetrVG sieht die Verhältniswahl = Listenwahl als das "richtige" Wahlverfahren an, lässt eine Wahl aber auch zu, wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt = Mehrheitswahl / Personenwahl. Insofern gibt es da gar nichts zu empfehlen und schon erst recht nicht als WV. Was man als WV natürlich machen kann: informieren über die unterschiedlichen Wahlverfahren, sachlich und neutral.