Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
Grundlage |
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Betriebliche Tarifkommission |
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Forderungen |
Erstellung eines Forderungskatalogs durch Kommission zusammen mit der Gewerkschaft (Beratung und Diskussion)
Beschluss fassen über Forderungen und an den Arbeitgeber weiterleiten unter Aufforderung zu Verhandlungen
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Verhandlung |
Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, steht dem Abschluss eines Firmentarifvertrags nichts mehr im weg
Gibt es keine Einigung zwischen Ihnen und ihrem Arbeitgeber, führen Sie die Verhandlungen weiter, indem Sie Druck auf ihn ausüben
Stellt sich Ihr Arbeitgeber immer noch „quer“ dann fassen Sie einen Beschluss über das Scheitern der Verhandlungen und einen über die Durchführung einer Urabstimmung
Antrag auf Zustimmung des Gewerkschaftsvorstands (sofern es die Satzung der Gewerkschaft vorsieht)
Urabstimmung durchführen, Antrag an Vorstand der Gewerkschaft: Streikbeginn
Arbeitskampf durchführen
Am Ende des Arbeitskampfs
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