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Umstellung auf Teilfreistellung von Betriebsratsmitgliedern

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Umstellung auf Teilfreistellung von Betriebsratsmitgliedern

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Betriebsratssitzung vom […] wurde beschlossen, dass zukünftig die Freistellungen in unserem Betrieb mit seinen […] Mitarbeitern gemäß § 38 Abs. 1 Satz 4 BetrVG als teilweise Freistellungen der entsprechenden Betriebsratsmitglieder von der Arbeitspflicht erfolgen sollen und nicht mehr gemäß § 38 BetrVG als vollständige Freistellungen.

In Zukunft planen wir, nicht mehr zwei Betriebsratsmitglieder vollständig freizustellen, sondern stattdessen vier Betriebsratsmitglieder zu 50 % von ihrer Arbeitspflicht für Betriebsratstätigkeiten freizustellen.

Die vollständigen Freistellungen waren in der Vergangenheit immer wieder problematisch, da viele Betriebsratsmitglieder in ihren Abteilungen aufgrund des Umfangs und der Wichtigkeit ihres Arbeitsbereichs nicht ohne Weiteres abkömmlich sind. Bei einer nur teilweisen Freistellung stehen die Betriebsratsmitglieder zumindest teilweise noch in ihren Abteilungen als Arbeitskräfte zur Verfügung und der Ausfall kann leichter kompensiert werden. In der Zeit, in der die Betriebsratsmitglieder ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen, profitieren die Abteilungen von deren Sachverstand und Erfahrung.

Teilweise freigestellten Betriebsratsmitgliedern fällt es natürlich auch viel leichter, ihre vorherige Tätigkeit nach ihrer Freistellung wieder in vollem Umfang aufzunehmen als vollständig freigestellten Betriebsratsmitgliedern. Diese brauchen erst wieder eine gewisse Einarbeitungsphase und müssen sich vielleicht mit inzwischen neu eingeführten Arbeitstechniken erst wieder vertraut machen.

Wir gehen davon aus, dass dieses Vorgaben auch in Ihrem Interesse ist, da durch die Umstellung von vollständigen Freistellungen auf Teilfreistellungen auch der Betriebsablauf verbessert wird.

Aus diesem Anlass laden wir Sie zu unserer nächsten Sitzung am […] um […] Uhr ein, um eine entsprechende Betriebsvereinbarung über Teilfreistellungen zu besprechen und ggfs. zu vereinbaren. Wir bitten um kurze Mitteilung, falls Sie zum vorgeschlagenen Termin verhindert sein sollten und würden dann die Sitzung entsprechend auf einen anderen Termin verlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Betriebsratsvorsitzender

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