Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
Technisch |
§ 87 Abs. 1 Nr. 14: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung von Home-Office.
Veränderte technische Arbeitsumgehung, Arbeitsabläufe, veränderter Arbeitsplatz
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmungsrecht zum Gesundheits- und Arbeitsschutz am Telearbeitsplatz wird sichergestellt
§ 90 BetrVG: Recht auf Beratung und Unterrichtung während der Planung
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmungsrecht zur Überwachung von Arbeitsleistung und Verhalten der Person, z.B. über Zeiterfassung
§ 91 BetrVG: Mitbestimmungsrecht bei Verstößen gegen die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit
| ❏ |
Wirtschaftlich |
Telearbeit wird geplant (Änderung der betrieblichen Organisation, Einführung neuer Arbeitsmethoden und andere Folgen für Arbeitnehmer)
Telearbeit wird eingeführt (Betriebsänderung nach § 111 BetrVG)
| ❏ |
Personell |
Vergütung der Telearbeit Leistungsorientier
Stellenausschreibung von Telearbeitsplätze
Personelle Einzelmaßnamen
§ 92 BetrVG: DerBetriebsrats hat das Recht auf Beratung, Unterrichtung und einbringen eigener Vorschläge in Bezug auf Personalplanung
§ 95 BetrVG: Der Betriebsrat hat das Recht, bei den Auswahlrichtlinien mitzubestimmen und zusammen zu beschließen
§§ 96 ff. BetrVG: Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht beiBerufsbildungsmaßnahmen und deren Durchführung/Auswahl der Teilnehmer (Gleichbehandlung der Telearbeiter)
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Kontrollierung über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Mitbestimmungsrecht bei derArbeitszeitverteilung und bei der Pausenverteilung (flexiblereArbeitszeitgestaltung durch Telearbeit)
| ❏ |