Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Arbeitsbefreiung (§ 37 Abs. 2 BetrVG)
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Aufgaben des Betriebsrats
Eine Arbeitsbefreiung ist notwendig, um die Betriebsratsarbeit korrekt durchzuführen
Verlassen des Arbeitsplatzes durch Mitteilung und Abmeldung (Grund, Dauer, Ort)
Der Arbeitgeber muss der Abmeldung nicht zustimmen
Meldung bei Wiederaufnahme der normalen Arbeit
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Freistellung (§ 38 BetrVG)
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Mindestens 200 Beschäftige im Unternehmen
Nicht nur vorrübergehende Veränderung der Arbeitnehmeranzahl während der Amtszeit des BR
Mindestanzahl der Freistellungen nach § 38 Abs. 1 BetrVG
Es besteht ein Anspruch auf eine Erhöhung, wenn diese für die Bearbeitung der Betriebsratsaufgaben notwendig ist
Teilweise Freistellung für Halbtagsarbeitskräfte und Vollzeitkräfte, die sich nicht vollständig von der Arbeitspflicht befreien lassen wollen
Beachtung der Regelungen aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen (Keine Änderung des Wahlverfahrens, Änderung der Zahl der Freistellungen)
Entscheidung der freizustellenden Personen
Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber
Einbeziehung einer Einigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen
Einigungsstelle vertritt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Wird bei einer Unstimmigkeit keine Einigungsstelle angerufen, gilt die Zustimmung des Arbeitgebers nach der Frist von 14 Tagen als erteilt (§ 38 Abs. 2 BetrVG)
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