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Personelle Angelegenheiten

1.871 Aufrufe | vor 7 Jahren

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?

Häufig kommen Mandanten zu mir und sind mit ihren Zeugnissen mehr als unzufrieden, weil die Arbeitgeber nämlich ihre Leistung nicht so bewertet haben, wie sie sich das vorgestellt haben. Da hatte auch kürzlich das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden. Da ging es um eine Arzthelferin, die ihren ehemaligen Arbeitgeber ebenfalls verklagt hatte, weil das Zeugnis überhaupt nicht so ausgefallen war, wie sie sich das gewünscht hatte. Der Arbeitgeber hatte ihr bescheinigt, dass ihre Leistungen seine volle Zufriedenheit geweckt hätten, die Arzthelferin hingegen war der Auffassung, also stets zur vollen Zufriedenheit sei wohl das Mindeste. Aber wie ist es eigentlich? Habe ich als Arbeitnehmer immer Anspruch auf ein gutes Zeugnis? Nein! Hat das Bundesarbeitsgericht gesagt. Arbeitnehmer haben zwar immer Anspruch auf ein Zeugnis und zwar, auf ihr Verlangen, sogar auf ein solches, welches sich auf Verhalten und Leistung erstreckt, also ein qualifiziertes Zeugnis. Das heißt aber nicht automatisch, dass das Zeugnis sehr gut oder gut sein muss. Das Zeugnis muss leistungsgerecht sein. Ja was leistungsgerecht ist, darüber können sich die Parteien streiten. Deswegen sagt das Bundesarbeitsgericht, grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis. Will er eine bessere Würdigung seiner Leistungen erreichen, dann muss er die Tatsachen, die dafür sprechen vortragen und auch beweisen. Umgekehrt: Will der Arbeitgeber eine schlechtere, als die durchschnittliche Bewertung erreichen, dann ist auch er in der Beweispflicht dar zutragen, was dann dazu führt, dass die Leistungen seines Mitarbeiters nicht mal eine durchschnittliche Qualität haben. Im vorliegenden Fall musste der Rechtsstreit nochmals zurückverwiesen werden, weil das Landesarbeitsgericht notwendige Tatsachenfeststellungen noch nicht getroffen hatte. Also mit anderen Worten: Es geht weiter!

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