Forum
Wissen
Videos


BetrVG: Fatale Irrtümer

2.499 Aufrufe | vor 7 Jahren

BetrVG Irrtümer #3 - Individuelle Arbeitnehmerrechte vertreten - Aufgabe des Betriebsrats?

Mancher Betriebsrat kennt das:

Ein Arbeitnehmer kommt zu ihm und sagt:

"Du? Betriebsrat? Der Arbeitgeber hat mir jetzt nicht den ganzen Lohn für letzten Monat bezahlt, setz' doch bitte meine Rechte durch."

Wovon wurde man in so einer Situation Zeuge?

Man wurde Zeuge eines gar nicht so seltenen Irrtums. Denn richtig ist zwar, als Betriebsrat hat man sich für die Belange der Belegschaft einzusetzen.

Was man aber weder kann, noch darf:

Man kann als Betriebsrat nicht das Recht des einzelnen Arbeitnehmers durchsetzen. Das erlaubt das Betriebsverfassungsrecht nicht. Vielmehr hat der Arbeitnehmer, der da sein Recht verletzt sieht, selbst zum Anwalt oder zu Gericht zu gehen. Es mag also zwar sein, dass Sie als Betriebsrat in manchen Fällen das Problem durch ein gemeinsames Gespräch mit dem Arbeitnehmer, beziehungsweise dem Arbeitgeber lösen können, aber wenn es halt darauf ankommt, sind Sie nicht befugt, die individuellen Rechte des einzelnen Arbeitnehmers durchzusetzen. Soweit, so klar. Und vielleicht auch etwas unbefriedigend.
Eine kleine positive Ausnahme habe ich dann aber doch noch für Sie. Nämlich, wenn das Recht des Arbeitnehmers aus einer Betriebsvereinbarung resultiert und diese Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber nicht erfüllt wird, dann verstößt der Arbeitgeber eben nicht nur gegen ein Recht des Arbeitnehmers, er verstößt vielmehr auch gegen Ihren Anspruch als Betriebsrat, dass der Arbeitgeber sich an die einmal geschlossene Betriebsvereinbarung hält und diese also auch durchführt. Als Betriebsrat kann man also gegen diesen Verstoß dann unter bestimmten Umständen rechtlich vorgehen.

Machen Sie sich bei all dem aber eins bitte bewusst:

Selbst in diesem Fall macht der Betriebsrat eigentlich nicht ein fremdes Recht des Arbeitnehmers geltend, sondern sein eigenes Recht auf Einhaltung der Betriebsvereinbarung.

Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen:

Wann wird's dem Betriebsrat schlecht? Beim einzelnen Arbeitnehmerrecht.

BetrVG: Fatale Irrtümer

VideoTeaserImage

2.994 Aufrufe

BetrVG Irrtümer #5 - Der Betriebsratsvorsitzende trifft alle Entscheidungen allein
Zur Playlist
VideoPlayerImage