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BetrVG Irrtümer #1 - Der Betriebsrat darf bei der Lohnhöhe mitbestimmen

„Mensch Betriebsrat, mach doch mal, dass ich mehr Geld bekomme.“ Viele Arbeitnehmer glauben ja, dass der Betriebsrat bei der Lohnhöhe ein Wörtchen mitzureden hat. Aber, das ist falsch. Der Betriebsrat kann nicht bei der Lohnhöhe mitbestimmen. Vielmehr ist die konkrete Lohnhöhe in aller Regel in einem Arbeitsvertrag, beziehungsweise in einem Tarifvertrag geregelt. Und für beides ist halt der Betriebsrat gerade nicht zuständig. Vielleicht denken Sie sich jetzt: "Moment mal, es gibt doch den §87 BetrVG und dort den §87 Abs. 1 (10) BetrVG und da steht doch, dass der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen hat." Das ist war richtig aber dennoch hat der Betriebsrat selbst mit dieser gesetzlichen Bestimmung kein Mitbestimmungsrecht bei der Lohnhöhe. Denn §87 Abs. 1 (10) BetrVG beschäftigt sich mit der Verteilungsgerechtigkeit. Man muss dich das grob gesagt so vorstellen: Ein Geldtopf ist da und jetzt ist die Frage wie dieser Topf unter den Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Da kann der Betriebsrat mitbestimmen. Wo der Betriebsrat aber nicht mitbestimmen kann, ist wie viel überhaupt im Geldtopf ist. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Die Entgelthöhe erzwingen? Das kannst du als Betriebsrat nicht bringen.

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