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Betriebsausschuss bilden - Wann ist die Bildung eines Betriebsausschusses zwingend erforderlich?

Wann ist die Errichtung eines Betriebsausschusses eigentlich zwingend erforderlich? Das steht in § 27 BetrVG drin. Bei neun oder mehr Mitgliedern im Betriebsrat muss man einen Betriebsausschuss bilden. Zwar schreibt der Gesetzgeber ein wenig lapidar ins Gesetz, "so bildet er einen Betriebsausschuss", und man kann sich zu Recht die Frage stellen: Ist das wirklich verpflichtend? Aber der Gesetzgeber hat es so gemeint. Es ist eine Pflichtaufgabe für den Betriebsrat einen Betriebsausschuss zu bilden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Macht man das nicht, stellt das im Zweifel sogar eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG dar, weswegen der Betriebsrat aufgelöst werden könnte. Jedenfalls dann, wenn es sich um einen großen Betriebsrat handelt, wo man davon ausgehen kann, dass unbedingt ein Betriebsausschuss notwendig ist. Aber auch unabhängig von der formaljuristischen Frage einer Pflichtverletzung empfehle ich Ihnen einen Betriebsausschuss zu bilden, denn der unterstützt die Betriebsratstätigkeit. Er verlagert nämlich die Aufgaben der Geschäftsführung auf ein kleineres Gremium, so dass nicht alle damit blockiert sind.

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