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Arbeitsrecht Irrtümer #31 - Betriebsübergang bedeutet gleich Betriebsänderung

Oft werden die Begriffe "Betriebsübergang" und "Betriebsänderung" für ein und dasselbe gehalten. Richtig ist aber: Ein Betriebsübergang stellt noch lang keine Betriebsänderung dar. Und eine Betriebsänderung stellt noch lang keinen Betriebsübergang dar. Während beim Betriebsübergang das Arbeitsverhältnis auf einen anderen Inhaber übergeht, gibt es bei der Betriebsänderung verschiedene Arten. Das kann nämlich die Betriebsstilllegung sein, die Einschränkung oder Verlegung des ganzen Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile, das kann aber auch der Zusammenschluss oder die Spaltung von Betrieben sein. Das kann aber auch die grundlegende Änderung der Betriebsorganisation des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen, bis hin zu einer Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden sein. Wer das alles Mal nachlesen will wird übrigens im § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) fündig. Wahr ist allerdings auch: Der Betriebsübergang, also der Wechsel des Inhabers des Betriebs fällt oft auch mit einer Betriebsänderung zusammen. Also einer Umstrukturierung. Denn der neue Betriebsinhaber krempelt den Betrieb unmittelbar nachdem Erwerb eben oft nach seinen Vorstellungen um. Und hier die Faustformel für Sie zum Mitnehmen: Rechtlich gesehen haben Betriebsübergang und Betriebsänderung so viel miteinander zu tun, wie Äpfel und Birnen. Was aber sein kann, wie wir gerade auch gesehen haben, manchmal können Äpfel und Birnen eben in der gleichen Obstkiste liegen.

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