Viele Arbeitsverträge beinhalten noch heute Klauseln wie „Mit der o.g. Vergütung sind alle Überstunden abgegolten“. Geht das überhaupt? Nein, so nicht. Jedenfalls nicht bei Arbeitnehmern (in Abgrenzung zu leitenden Angestellten und GeschäftsführerInnen)Denn: Arbeitsverträge sind AGB und unterliegen daher einer entsprechenden Inhaltskontrolle. Diese Klauseln dürfen die Arbeitnehmer weder in unzulässiger Weise einseitig belasten (Inhaltskontrolle), noch dürfen sie unverständlich sein (Transparenzgebot). Was das genau bedeutet und noch mehr zu dem Thema Überstunden im Arbeitsvertrag, im heutigen Video zusammen mit Sandra Becker und Tobias Gerlach.
Inhalt:
0:00 - Intro
0:15 - Sind Klausen im Arbeitsvertrag unzulässig?
1:25 - Was ist das Transparenzgebot?
Weitere Informationen zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Überstunden → https://www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit