Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen - Mitbestimmung des Betriebsrats

BAG 1 AZR 998/94 vom 27. Juni 1995

Nicht amtlicher Leitsatz

Beim Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG richtet sich die Abgrenzung von Einzelfallgestaltungen zu kollektiven Tatbeständen danach, ob es um Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsform geht oder nicht. Die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer kann dabei als Indiz herangezogen werden.