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Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
Erster Teil - Geltungsbereich
§ 1 Erfaßte Unternehmen
§ 2 Anteilseigner
§ 3 Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4 Kommanditgesellschaft
§ 5 Konzern
Zweiter Teil - Aufsichtsrat
§ 6 Grundsatz
§ 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 8
§ 9
§ 10 Wahl der Delegierten
§ 11 Errechnung der Zahl der Delegierten
§ 12 Wahlvorschläge für Delegierte
§ 13 Amtszeit der Delegierten
§ 14 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
§ 15 Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 16 Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
§ 17 Ersatzmitglieder
§ 18
§ 18a
§ 19 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 21 Anfechtung der Wahl von Delegierten
§ 22 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 23 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 24 Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
§ 25 Grundsatz
§ 26 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 27 Vorsitz im Aufsichtsrat
§ 28 Beschlußfähigkeit
§ 29 Abstimmungen
Dritter Teil - Gesetzliches Vertretungsorgan
§ 30 Grundsatz
§ 31 Bestellung und Widerruf
§ 32 Ausübung von Beteiligungsrechten
§ 33 Arbeitsdirektor
Vierter Teil - Seeschiffahrt
§ 34
Fünfter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 35
§ 36 Verweisungen
§ 37 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
§ 38
§ 39 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 40 Übergangsregelung
§ 41 Inkrafttreten
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
Gesetze
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
§ 38
MitbestG - § 38
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