Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

BEEG - § 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.