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Verjährung von Urlaubsansprüchen – Jetzt hat auch das BAG geurteilt

Der EuGH hat dazu am 22.09.2022(C-120/21) entschieden, dass der Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Urlaub zwar grundsätzlich einer dreijährigen Verjährung unterliegen könne; allerdings müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer den Urlaub wahrnehmen können. Das bedeutet, dass derArbeitgeberden Arbeitnehmer in die Kenntnis über Urlaubsansprüche setzenund auffordern muss,den Urlaub zu nehmen. Macht er das nicht, dann kann sich der Arbeitgeber nicht auf eineVerjährung berufen.Das bedeutet, dass auch Urlaubsansprüche die 10 Jahre oder länger zurückliegen noch geltend gemacht werden können. Alles zum aktuellen Urteil, im heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin Sandra Becker und der Rechtsanwältin Lina Goldbach **Themen in der heutigen Folge:** - Was war passiert? / Die Ausgangslage - Warum musste jetzt das BAG noch entscheiden?/ Entscheidungskompetenz des BAG - Um was ging es in dem Streit?/ Sach-und Streitstandvor dem BAG - Und was heißt das jetzt?/ Die Zusammenfassung

Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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