Dritter Teil: Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Zweiter Abschnitt: Beschlußverfahren
Dritter Unterabschnitt: Dritter Rechtszug
§ 92a:Nichtzulassungsbeschwerde
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.