Dritter Teil: Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen
Zweiter Abschnitt: Beschlußverfahren
Zweiter Unterabschnitt: Zweiter Rechtszug
§ 88:Beschränkung der Beschwerde
§ 65 findet entsprechende Anwendung.
§ 88:Beschränkung der Beschwerde
§ 65 findet entsprechende Anwendung.